BUSSGELDER
Ein Bußgeldbescheid muss nicht immer heißen, dass er rechtmäßig ist und Sie diesen in voller Höhe bezahlen müssen. Oft ist es sinnvoll, sich Rechtshilfe zu holen – bei laufenden Verfahren und ebenso nach Zustellung des Bescheids. Ist Ihnen ein Strafzettel ins Haus geflattert, weil Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben – von der Parksünde bis zum überladenen Lkw? Oder wird Ihnen ein Umweltdelikt vorgeworfen wie Entsorgungsfehler oder ein unrechtmäßig geparktes Schrottauto auf Ihrem Grundstück? Dann brauchen Sie die Unterstützung eines Rechtsanwalts, der sich mit Bußgeldangelegenheiten auskennt.
Seit 01.01.2017 haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen Brutto-Stundenlohn in Höhe von 8,84 €. Die Finanzbehörden fordern in diesem Zusammenhang auch eine vollständige Dokumentation über geleistete Arbeitszeiten. Stehen Sie unter Verdacht, gegen das Mindestlohngesetz verstoßen zu haben oder haben Sie Ihre Dokumentationspflichten nicht erfüllt? Als Ihr Rechtsbeistand machen wir Sie mit Ihren Möglichkeiten vertraut, begleiten Sie durchs Verfahren und setzen uns für ein niedriges Bußgeld ein.
Sie haben einen Strafzettel bekommen, weil Ihre TÜV-Plakette abgelaufen ist, Sie zu wenig Abstand gehalten haben oder zu schnell gefahren sind? Auch wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben oder mit Alkohol am Steuer erwischt wurden, lohnt es sich, mit uns zu sprechen. Wir helfen Ihnen weiter und prüfen in Ihrem Sinne, ob Sie das Bußgeld wirklich bezahlen müssen.
Viele Menschen wissen nicht, dass sie ein Umweltdelikt begangen haben. Als Quittung folgt häufig jedoch ein Strafzettel. Haben Sie etwa Bauschutt illegal auf Ihrem Grundstück gelagert, oder Elektroschrott in den Hausmüll geworfen? Oder wurden in Ihrem Unternehmen Industrieabfälle nicht ordnungsgemäß entsorgt? Kommen Sie mit Ihrem Bußgeldbescheid zu uns und wir beraten Sie, wie Sie am besten vorgehen.
Das Gewerberecht ist tückisch und nicht jeder Unternehmensinhaber oder Neugründer kennt die Stolperfallen. Haben Sie eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt ohne diese anzuzeigen? Haben Sie ein Gewerbe ohne die entsprechende Zulassung betrieben, etwa eine Spielhalle ohne behördliche Genehmigung oder ein Reisegewerbe ohne Reisegewerbekarte? Oder wurde Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt, weil Ihnen ein Verstoß gegen das Ladenschlussgesetzt zur Last gelegt wird? Wir kennen uns mit dem Gewerberecht aus und unterstützen Sie nach bestem Wissen und Gewissen.